So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

Alle Keller in Dreifamilienhaus laufen über Allgemeinstrom. Ist das zulässig?

Ich habe als 3. und letzter Eigentümer eine Wohnung eines 3-Familienhauses gekauft. Der alte Eigentümer des Gebäudes hatte früher alles selbst bewohnt und das Haus dann in drei Wohnungen teilen lassen. Er ist selbst Bauunternehmer und hat die Umbauten durchgeführt.

Nun ist aufgefallen, dass alle Keller über allgemein-Strom laufen. Ist das zulässig?

Herr E. bei Dreieich, 01.11.2018

Energieberater Architekt Elektriker

Es ist zulässig, dass man die Kellerräume über den allgemeinen Stromverbrauchszähler für Keller und Trepppen Beleuchtung laufen lässt. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung und wird gleich aufgeteilt. Sollte sich einer der Mieter längere Zeit in seinem Keller aufhalten und z.B. Arbeiten durchführen für die er Strom verwendet (vielleicht auch nicht gerade wenig), dann empfiehlt es sich Umbauten zu machen und den Strom über den Mietwohnungszähler abzurechnen. Ist natürlich auch eine Kostenfrage.

8 Hilfreiche Antwort

Jetzt weiterlesen

Noch mehr Infos rund ums Haus

Unser Bauherren Newsletter: mit aktuellen Infos zu Hausbau-Trends, staatlichen Förderprogrammen und Tipps für Ihre Sanierung. Jetzt abonnieren!

Ähnliche Fragen

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen

Ihr Wissen
ist gefragt

Sie sind Experte im Bereich Dämmung oder einem anderen Fachgebiet? Dann melden Sie sich an, um Fragen zu beantworten.

Als Experte anmelden