Es ist zulässig, dass man die Kellerräume über den allgemeinen Stromverbrauchszähler für Keller und Trepppen Beleuchtung laufen lässt. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung und wird gleich aufgeteilt. Sollte sich einer der Mieter längere Zeit in seinem Keller aufhalten und z.B. Arbeiten durchführen für die er Strom verwendet (vielleicht auch nicht gerade wenig), dann empfiehlt es sich Umbauten zu machen und den Strom über den Mietwohnungszähler abzurechnen. Ist natürlich auch eine Kostenfrage.
Hilfreiche Antwort
Ich habe als 3. und letzter Eigentümer eine Wohnung eines 3-Familienhauses gekauft. Der alte Eigentümer des Gebäudes hatte früher alles selbst bewohnt und das Haus dann in drei Wohnungen teilen lassen. Er ist selbst Bauunternehmer und hat die Umbauten durchgeführt.
Nun ist aufgefallen, dass alle Keller über allgemein-Strom laufen. Ist das zulässig?
Energieberater Architekt Elektriker