Wenn Sie sich die Vorjahresabrechnungen einmal genau ansehen kann man den Primärenergieverbrauch (Gasrechnung vom Versorger) vergleichen.
Unter Umständen hat sich der Gasverbrauch (es handelt sich vermutlich um eine Gasheizung) verändert.
Dies kann viele Ursachen haben, wie z.B. Leerstand von Wohnungen. Auf der Verteilseite kann auch der Verbrauch in anderen Wohnungen eine Rollespieln, wenn z.B. andere Mieter eingezogen sind die die Wohnung höher temperieren.
Sollten Die Abrechnungen generell starke Abweichungen von Jahr zu Jahr aufweisen, macht es unter Umständen Sinn den Abrechnungsdienstleiter (die Abrechnung) einmal prüfen zu lassen.
Es gibt immer wieder Abrechnungen die schlicht und ergreifend nicht stimmen.
Hilfe kann hier unter Umständen auch der Verbraucherschutz oder Mieterschutz geben.
Das Verhältnis zwischen verbrauchte KWh und abgelesenen Verbrauchseinheiten := VE pro Jahr für eine 80qm Wohnung lag bei mir über Jahre immer gleich bei (KWH/VE=1,84) . Plötzlich liegt es bei 2,5.
Frage: Muß es nicht so sein, dass sinkende VE auch sinkende KWh nach sich ziehen, bei sonst gleichem Bedingungen für die gleiche Wohnung ? Speziell bei mir sind die Verbrauchseinheiten pro Jahr um 35% gegen über dem Vorjahr gesunken, die berechneten KWh im gleichen Zeitraum aber nur um 12%.
Energieberater Elektriker
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich in meinem Fall um den Bezug von Fernwärme aus einem Kraftwerk. Brennstoffe sind die fossilen Energieträger Kohle oder/und Gas. Gemeint ist hier der Vergleich des Energieverbrauchs von einem zum nächsten Jahr innerhalb einer Nutzergruppe!!!. Ich denke, dass hier die Relation zwischen KWh/Verbraucheinheiten unabhängig vom Leerstand oder Heizungsverhalten der Verbraucher innerhalb der Nutzergruppe annähernd gleich bleiben muß. Denn, wenn die Nutzgruppe lt HKV weniger verbraucht, muß ihr auch weniger KWh zugewiesen werden. Was nicht geht, ist, dass die ausgewiesene Menge der Verbrauchseinheiten lt. HKV -innerhalb der Nutzergruppe- um 35% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, die KWh der Nutzergruppe aber nur um 12%. Vielleicht ist das doch eine Sache für den Mieterschutz, wie Sie schon richtig bemerkten. Nochmals vielen Dank!