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Von-Schildeck-Strasse 17, 36043 Fulda

2 Antworten, zuletzt 02.11.2018

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung, Elektriker



Es ist zulässig, dass man die Kellerräume über den allgemeinen Stromverbrauchszähler für Keller und Trepppen Beleuchtung laufen lässt. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung und wird gleich aufgeteilt. Sollte sich einer der Mieter längere Zeit in seinem Keller aufhalten und z.B. Arbeiten durchführen für die er Strom verwendet (vielleicht auch nicht gerade wenig), dann empfiehlt es sich Umbauten zu machen und den Strom über den Mietwohnungszähler abzurechnen. Ist natürlich auch eine Kostenfrage.

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Eine Möglichkeit wäre, den Energieverbrauch zu erfassen, um den Bedarf erst mal zu klären. Energiemonitoring macht zudem den Ertrag der PV Anlage transparent und man kann diesen mit dem Eigenverbrauch vergleichen.

Wird der Eigenverbrauch gedeckt?
Wie siehts mit der Einspeisung bei schlechtem Wetter aus?

Die Kalkulation ist dadurch um einiges leichter und man hat eine fortlaufende Kontrolle.

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