Es sind 8 Häuser, dabei könnte man jeweils weniger als 10kWp / Haus installieren. Dann ist jedes Haus eine Einheit, sofern im Grundbuch eigenständige Adressen / Hausnummern stehen (kleine Anlagen). Die interessante Frage stellt sich, wem gehört die PV-Anlage auf jedem Haus? Ein Eigentümer = derselbe Nutzer (E-Mobilität) und der Stromverbrauch ist Eigenverbrauch, keine EEG-Umlage. Mehr als 10kWp / Haus = reduzierte EEG-Umlage bei Selbstverbrauch vom 1 Eigentümer. Abgabe an verschiedene Personen = volle EEG-Umlage (gewerblichen Handel mit Strom) und Umsatzsteuer abführen. Letztendlich kommen Sie an einer Speicherlösung kaum vorbei, je besser das Energiemanagement ist (Stromerzeugung - Verbrauch nach Uhrzeit - Speicherkapazität - Ladestationen), dann sind Sie ein Inselbetrieb. Sofern alle 8 Häuser zusammengeschaltet und mehrere Ladestationen für Pkw errichtet werden ist ein Gespräch mit den Stadtwerken notwendig. Insgesamt liegen Sie damit auch > 30kWp für den nächsten Einspeisepunkt des EVU. Für Schnell-Ladesysteme bei Pkw brauchen Sie auch entsprechend dicke Kabel zw. den Häusern.
Hilfreiche AntwortWir leben als Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus mit 52 Parteien. Im Zuge der Energiewende möchten wir bei einer Eigentümerversammlung vorschlagen eine PV Anlage zu installieren. Da sich die Einspeisung auf Grund der EEG Umlage für uns nicht rechnen wird, fragen wir uns, ob sich eine Insellösung für die aus 8 Häusern bestehende Gemeinschaft anbieten könnte. Existieren bereits Lösungen?
Herr S. bei Leonberg, 14.11.2018Photovoltaik