Nach meinen Informationen sind Auskünfte des
Finanzamtes nur dann "verbindlich", wenn sie
gebührenpflichtig sind.
Ist also erhaltenen Auskunft "verbindlich"?
--- WIR dürfen ja keine steuerlichen Beratungen vornehmen
(das dürfen per Gesetz nur Steuerberater),
aber diese Aussage würde ich so nicht akzeptieren.
Mein Finanzamt sagte auf die Frage nach der Abschreibung, es sei nur die lineare zulässig. Kann man auf gesetzliche Grundlagen aufbauen, um das Finanzamt von der degressiven Abschreibung, die favorisiert wird, zu "überzeugen"?
Herr W. bei Norden, 02.04.2019Photovoltaik