Sie haben sich gut informiert ,Sie können die Anlage in 2017 in Betrieb nehmen, eventuell noch in 2016 anfangen.
Gruß
Dieter Schneider
Mich würde interessieren, ob es bezüglich der Einspeisevergütung zu 2017 starke Veränderungen gibt, oder ob meine Informationen die ich bisher habe richtig sind:
Man bekommt den zum Tag der Inbetriebnahme einer Anlage gültigen Vergütungssatz 20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme ausbezahlt.
Generell sinkt der Vergütungssatz pro Monat um ca 1%. Jedoch ist dieser seit September 2015 nicht mehr gesunken, weil im letzten Jahr nicht die Mindestmenge an Solar-Neuanlagen erreicht wurde!?
Lange Rede kurzer Sinn. Es macht für mich wirtschaftlich kaum einen Unterschied, ob ich eine Anlage mit Druck zum Dezember 2016, oder ohne Druck irgendwann im Frühjahr 2017 aufs Dach machen, denn die Solarmodule werden entsprechend der Vergütungssätze auch immer wieder günstiger.
Über ein kurzes Statement würde ich mich sehr freuen.
PS: Das Objekt wäre eine bzw. mehrere Gewerbehallen mit relativem Flachdach und einer Grundfläche je nach Anzahl Gebäuden von 1.000 bis 12.000 qm.
Photovoltaik