Das wird von Energieversorger zu Energieversorger anders geregelt.
Am besten man fragt beim Energieversorger/Netzbetreiber nach.
Die Anlage soll auf der Dachfläche entstehen, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, zugehörig zu der darunter liegenden Eigentumswohnung. Muss der Einspeisungepunkt für die erzeugte Solarenergie im Keller der Hauses liegen (Hauptanschluss des Netzbetreibers; das würde eine lange Zuleitung erfordern!) oder kann er vor dem Zähler der Eigentumswohnung liegen?
Herr K. bei Wiesbaden, 18.06.2019Photovoltaik