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Vorschriften der EnEV bei Fenster- und Türtausch ohne Fassadensanierung?

Wir haben vor, in einer WEG mit 7 Wohneinheiten, alle 35 Fenster im Bestand (Bj. 1964) und die Eingangstür zu erneuern, ohne Fassadensanierung.
Inwieweit müssen auch dabei die Vorschriften nach EnEV 2014 für Fenster (UW-Wert 1,3 W/(m2K)) zwingend eingehalten werden oder kann ich auch beliebig andere Elemente verbauen lassen, die einen schlechteren UW-Wert haben ?
Wer haftete, wenn diese Vorschriften einzuhalten sind, aber nicht als solche bei Angebot und Ausführung berücksichtigt werden ?

Herr B. 04.10.2016

Fenster Energieberater Türen

Ja, die EnEV muss in ihrem Fall eingehalten werden. Verantwortlich und auch haftbar sind Sie als die Eigentümer (EnEV §26). Eine Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit (EnEV §27). Der Fachunternehmer muss unabhängig von Ihnen in der Unternehmererklärung bestätigen, dass die EnEV eingehalten wurde (EnEV §26a).
Andererseits: Sie erhalten beim Fachhandwerker kaum noch Fenster, die nur der EnEV entsprechen. Diese werden nicht mehr gebaut. Ganz im Gegenteil: passivhaustaugliche Fenster (U-Wert < 0,8) kosten maximal 5-8 % mehr als EnEV-konforme Fenster (U-Wert < 1,3). Sie erhalten aber einen 10%igen Zuschuss auf die gesamte Maßnahme (KfW Programm 430 (U-Wert < 1,0)) inclusive der Montagekosten, so dass Sie in Summe mindestens einen finanziellen Gesamtvorteil von ca. 5% haben. Davon abgesehen haben Sie eine höhere Behaglichkeit und einen besseren Schallschutz.
So oder so, nach der DIN 1946-6 müssen Sie ein Lüftungskonzept erstellen lassen, das sicherstellt, dass Sie keine Feuchte- bzw. Schimmelprobleme bekommen. Ersatzweise muss sichergestellt werden, dass die Feuchte abgeführt wird.
Lassen Sie bitte vor der Montage überprüfen, ob der bisherige Montageort (meist in der Mitte der Mauer) auch der richtige Ort für die neuen Fenster ist. Ebenso sollten die Oberflächentemperaturen an den Innenlaibungen der Fensternische nachgerechnet werden. Sonst sind dort Schimmelproblem unvermeidlich.
Viele Grüße A. Schwarz

20 Hilfreiche Antwort

Liebe Hausgemeinschaft und Hausbesitzer,

wie ich annehme tauschen Sie Ihre alten Fenster, Tür vermutlich aus da diese ihren Zenit überschritten haben. Alte Bauteile; Fenster und Türen aus den 70 -80 Jahren haben zumeist einen U-Wert zwischen 3,6 und 5,8 W/m²K und Sind undicht.

Auch wenn Sie das energetisch schlechteste Fenster was es auf dem Markt zu finden gibt, kaufen, kriegen Sie die unweigerlich eintretenden
bauphysikalischen Probleme an den Leibungen nicht in dem Griff. Oft sind Schimmelpilzbefall an den angrenzenden Leibungsbereichen Ihrer neuen Fenster die Folge. Der Grund ist zum einen, moderne Fenster sind aufgrund der neuen Dichtungen und Bauart, luftdicht und haben soweit ich weiß, einen U-Wert von zumindest 1,8 W/m²k ( EU-Zulassung). Und auch mit relativ minderwertigen Fenstern bedeutet dass sich die pyhsikalischen Bedingungen in Ihren Wohnungen zukünftig ändern. Wenn Sie ein verkeimen sicher vermeiden möchten müssen Sie bauphysikalisch etwas gegensetzen. Das ist im übrigen arbeitstechnisch kein Problem mehr.

Die Gründe für Schimmelpilzbefall in den angrenzenden Eckbereichen, nach dem Einbau neuer Fenster sind: Heizungsperiode, die relativ warme Raumluft zirkuliert in Räumen. In früheren Zeiten kondensierte die feuchte Warmluft bei alten Fenstern an diesen kältesten Bauteilen. Die Feuchtigkeit lief in Wassertropfen an den Fenstern nach unten und wurde in der Wasserrinne entsorgt. Da das bei neuen Fenstern nicht mehr möglich ist, verlagert die nach wie vor vorhandene Feuchtigkeit in der Raumluft ihren Taupunkt in die nahe liegenden Eckbereiche der Wandflächen, die jetzt kältesten Bereiche im Raum sind.

Grüße
Günter Haase

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