Für einen Selbstverbrauch des erzeugten Stroms einer gemeinsamen PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ist eine Anpassung Ihres Messkonzepts ("Mieterstromkonzept") notwendig. Damit muss eine abrechnungstechnische Trennung des Selbsterzeugten und des vom Netz bezogenen Stroms gewährleistet werden. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines solchen Konzepts (Kosten der Abrechnung und des Messstellenbetriebs) ist eine Umsetzung in einem MFH mit lediglich zwei Wohneinheiten aktuell nicht zu empfehlen. Eine volleinspeisende PV-Anlage oder eine Umsetzung mit Nutzung des selbsterzeugten Stroms lediglich in der vom Eigentümer des Gebäudes selbstgenutzen Wohnung ist jedoch problemlos umsetzbar.
Hilfreiche AntwortWir wollen eine PV-Anlage installieren. In unserem Haus sind 2 Wohnungen mit unterschiedlichen Stromanbietern, einer ist der Netzbetreiber, der andere ein weiterer Anbieter. Kann der Ertrag der PV-Anlage trotzdem von beiden Wohnungen gleichermaßen genutzt werden und der Netzbezug getrennt abgerechnet werden, wie ist es mit der Einspeisung des überschüssigen Ertrages der Anlage?
Herr L. bei Alsfeld, 23.09.2019Photovoltaik
Da gibt's wohl ein Missverständnis, beide Wohnungen werden von den 2 Miteigentümern bewohnt, es gibt keinen Mieter.