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Abrechnung für Einspeisevergütung

Einer unserer Kunden behauptet, dass er für die Einspeisevergütung seiner PV-Anlage keine Abrechnung erhält, sondern nur die Abschlagzahlungen auf seinem Konto.

Da dies der bisher 1. Fall ist, stellen sich uns die Fragen:
"Kann diese Aussage stimmen? Muss nicht mindestens jährlich eine ordentliche Abrechnung der eingespeisten Strommenge dargestellt werden? Wie verhält sich das?"

Herr H. bei Berlin, 07.11.2019

Photovoltaik

Die Vergütung des ins Netz eigespeisten Stroms nach EEG hat sich seit nun schon mehreren Jahren geändert.
Nach Verabschiedung des EEG 2004 mußten die Anlagenbetreiber monatlich Ihrer Erzeugungszähler ablesen und erhielten danach eine genau nach dem Zählerstand errechnete Einspeisevergütung.
In den letzten Jahren hat sich jedoch eine einfachere Vergütungszahlung durchgesetzt:
Je nach Größe der PVA erhält der Betreiber nun einen monatlichen Abschlag als Vergütung. Am Jahresende erfolgt eine Verrechnung auf der Grundlage einer einmaligen Zählerablesung (Also das gleiche Verfahren wie bei der Bezahlung des Strombezugs).

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