Ich habe eine Frage zu einer 12,48 kWp PV Anlage, die am 30.03.2012 in Betrieb gegangen ist.
Aktuell nutze ich ca. 10% meines erzeugen Stroms selbst.
Kann ich einen Akku ohne Verlust der Einspeisevergütung sowie der Förderung installieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen?
Wie wird die Vergütung auf einer Stromabrechnung ausgewiesen?
Ich muss je KWh, die ich selbst verbrauche 0,1638€ an den Versorger zahlen - passt das?
Herr J.
12.05.2021
Photovoltaik
Hallo, wir liefern und montieren Stromspeicher. Es ist mir nicht bekannt das wenn die Anlage aus 2012 als Überschussanlage registriert ist ( Also Nutzung des produzierten PV Stroms mit Verkauf des Überschuss) eine Reduzierung der weiteren eingespeisten Leistung ensteht. Der Anteil des Eigenverbrauchs und somit auch der Autarkiegard wird dadurch gesteigert. Was zu folge hat das man den von Ihnen angegebenen Wert, an den Versorger, je kWh abtretten muss.
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Die Antworten von Herrn Reitz und Herrn Bender sind richtig
. Hier nun die fehlenden Zahlen. Sie BEKOMMEN für Ihren Eigenverbrauch bis 30 % 8,05 Ct. Sollte so in Ihrer Abrechnung stehen. Der Clou aber ist das Sie ab 30 % Eigenverbrauch 12,43 Ct für jede selbstverbrauchte kwh bekommen. Sie werden ca. 28 Ct für Ihren eingekauften Strom zahlen, ergibt dann etwas über 40 Ct pro kwh. Man darf nicht nur auf die Vergütung schauen, sondern das Gesamtbild ist entscheidend. Mit einem richtig dimensionierten Speicher sollten Sie die 30 % locker erreichen. Ausserdem steigt der Vorteil mit jeder Strompreiserhöhung und natürlich auch mit einem E-Auto.
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ACHTUNG! Haben Sie Ihre PV-Anlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2012 installiert, bekommen Sie auch beim Eigenverbrauch eine Vergütung. Auf dieser Weise kann sich lohnen, den selbsterzeugten Strom zu nutzen, auch wenn Sie noch hohe Preise beim Verkauf erzielen.
TIPP Haben Sie keine oder geringe selbstständigen Einkünfte und verdienen Sie mit dem Verkauf von Solarstrom nicht mehr als 17.500 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr, können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden. Damit können Sie auf die Zahlung der Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch verzichten, bekommen aber keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei einem Neukauf. Sie bekommen für den eigen Verbrauchten Strom normalerweise Geld bezahlt und müssen nichts zahlen, der Versorger hat Sie da schön über den Tisch gezogen.
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