Der Hausverwalter liegt hier falsch. Bei der Einspeisung nach EEG bekommen Sie eine Vergütung die auf jeden Fall höher als das liegt was Sie jetzt bekommen, nämlich nichts. Im Moment betreiben Sie eine illegale Einspeisung, ich kann nur empfehlen das Thema zu klären. Dazu kommt die Frage ob die Anlage überhaupt registriert ist und ob vom Errichter die elektrischen Vorschriften beachtet wurden. Wenn die Anlage ordnungsgemäß angemeldet ist, dann bekommen Sie für die Einspeisung regelmäßige Abschlagzahlungen. Deren Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der offiziellen Inbetriebnahme, der zu klären wäre. Die Einnahmensind nach Abzug der Kosten zu versteuern, ähnlich den Mieteinnahmen. Der Zähler für den Allgemeinstrom muss auf jeden Fall gegen einen zwei Richtungszähler getauscht werden um die Einspeisung messen zu können. Sollte der bisherige Zähler bei schönem Wetter rückwärts laufen dann kann auch das ein Problem darstellen. In jedem Fall muss die Sachlage im Detail geprüft werden.
Hilfreiche Antwort
Wir haben in einem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage, die ins Hausnetz für den Allgemeinstrom einspeist. Zähleinrichtungen für den produzierten und eingespeisten Strom sind nicht vorhanden. Es gibt auch keinen "Einspeisevertrag". Der Strom, die Energie, die nicht im Haus verbraucht wird, wird kostenlos ins Netz eingespeist. Der Hausverwalter meint es sei nicht wirtschaftlich den Strom gemäß dem EEG ins ööfentliche Netz einzuspeisen. Die Anlage hat eine Leistung von ca. 4kWp, sie ist optimal nach Süden ausgerichtet.
Macht es Sinn einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abzuschliesen und welche Konsequenzen (bürokratisch und rechtlich) kämen auf die Hausgemeinschaft zu. Sind für die PV-Anlage nicht Messeinrichtungen/Zähler auch in diesem Fall erforderlich.
Vielen Dank für Ihr tolles Portal.
Photovoltaik