So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

Haus&Co Service: Finden Sie Ihren Photovoltaik-Installateur unter 040 / 299960927

PV Vertrag kündigen

Ich möchte meine Photovoltaikanlage außer Betrieb setzen. Kann ich den Vertrag mit der Netzagentur kündigen?

Herr S. 26.10.2016

Photovoltaik

mit der Netzagentur haben Sie keinen Vertrag geschlossen.
Dort findet lediglich die Meldung statt.
Sie haben evtl. einen Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen (was Sie aber nicht mussten oder müssen).
Sie können Ihre Anlage einfach abschalten, Sie speisen nicht ein und erhalten auch keine Vergütung.
Falls es Ihnen um evtl. zusätzliche Zählerkosten geht müsste im Zählerschrank entsprechend umverdrahtet werden und der Netzbetreiber müsste den/die Zähler ausbauen/tauschen.

21 Hilfreiche Antwort

Das stellt sich mir erstmal die Frage wie alt ist die Anlage ?
Ist ein seperater Zähler vorhanden ( bei Volleinspeiszung und bei Eigenverbrauch über 10 kWP) ?
Netztbetreiber kontaktieren (wenn der Zähler abgemeldet werden muss, muss das der Elektromeisterbetrieb
das machen (oder wir))
Es gibt noch eine Möglichkeit das Ihre Anlage mit der Einspeisevergütung umzieht.
oder an einen anderen Eigentümer übergeht. ( Verkauf der Anlage mit Einspeisevergütung)

INFO : Die Clearingstelle EEG beantwortete die Frage, wie sich ein Eigentümerwechsel auf den Vergütungsanspruch auswirkt, wie folgt:

"Der Vergütungsanspruch für Strom aus EEG-Anlagen steht der Anlagenbetreiberin bzw. dem Anlagenbetreiber zu. Diese bzw. dieser ist nicht notwendig mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Anlage identisch. Das EEG 2009 definiert die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber in § 3 Nr. 2 als denjenigen, der unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt. Der Erwerber einer EEG-Anlage wird deshalb nur und erst dann Berechtigter des Vergütungsanspruchs, wenn er auch den Anlagenbetrieb übernimmt.

Auf das Bestehen oder die Höhe des Vergütungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn Strom gemäß den Vorgaben des EEG 2009 in das Netz eingespeist wird. Er ist in seiner Höhe allein vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig (vgl. § 21 Abs. 1, § 20 EEG 2009). Zum Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen nach dem EEG 2009 hat die Clearingstelle den Hinweis 2010/1 gegeben."

Quelle: http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/973

Mit freundlichen GHRüßen

5 Hilfreiche Antwort

Noch mehr Infos rund ums Haus

Unser Bauherren Newsletter: mit aktuellen Infos zu Hausbau-Trends, staatlichen Förderprogrammen und Tipps für Ihre Sanierung. Jetzt abonnieren!

Haus&Co Service:

Kontakt zu Photovoltaik-Betrieben in Ihrer Umgebung:
040 / 299960927

Ähnliche Fragen

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen

Ihr Wissen
ist gefragt

Sie sind Experte im Bereich Dämmung oder einem anderen Fachgebiet? Dann melden Sie sich an, um Fragen zu beantworten.

Als Experte anmelden