Ganz einfach:
Sobald der 52 GW - Deckel (auf dem Herr Altmeier seinen Hintern platziert hat) erreicht ist, wird die Einspeisevergütung komplett gestrichen. Um eine gewisse "Planungssicherheit" zu schaffen werden alle Anlagen, die 4 Wochen nach Verkündung des 52 GW Ziels durch die BNA in Betrieb gehen, rechtlich noch unter den Deckel geschoben.
Aktuell liegen wir ........, lt. BNA Ende Januar 2020 auf 49.425 MW.
Im Rahmen meiner Dachneudeckung beschäftige ich mich auch mit der Anschaffung einer PV-Anlage. Ein Freund hat mich mit der Aussage verwirrt, dass eine gewisse Deckelung von Gigawatt die Förderung von PV-Anlagen ggf. die Förderung streicht.
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/EEG_2014_160829.pdf - §31, Abstatz 6
Können Sie mir sagen, ob ggf. Kleinanlagen aus irgendwie rechtlich von dieser Deckelung ausgenommen sind? Diverse Aussagen im Internet stellen es so dar, als ob die Deckelung bald erreicht sein könnte und man ggf. nicht mehr von der Einspeisevergütung profitiert und direkt dem Stromversorger den Strom verkaufen muss.
Können Sie mir hier helfen? - Vielen Dank im voraus!
Photovoltaik