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Auftragspflicht bei Bezirksschornsteinfegermeister?

Ich habe im Mai 2014 dem Bezirksschornsteinfegermeister, der für die andere Straßenseite zuständig ist, den Auftrag erteilt, die Arbeiten des bisherigen Bezirksschornsteinfegermeisters zu Übernehmen. Dazu hat er alle aktuellen Unterlagen von mir erhalten, u. a. den letzten über die Feuerstättenschau.
Jetzt ist im November mein "neuer" zum zweiten Mal (2 Jahre liegen dazwischen) und hat alle Arbeiten zu meiner Zufriedenheit erledigt. Wurde inzwischen auch bezahlt.
Nun habe ich einen Zettel im Briefkasten, dass der alte Bezirksschornsteinfegermeister eine Feuerstättenschau vornehmen will. Muß ich nun diesen (ungeliebten Bezirksschornsteinfegermeister ) reinlassen?

Herr N. bei Hamburg, 28.11.2016

Kamin / Ofen

Hallo,

für die Fegetätigkeiten und der Messung der Heizungsanlage können Sie sich einen anderen Schornsteinfeger aussuchen. Für die hoheitlichen Aufgaben wo auch die Feuerstättenschau gehört ist Ihr Bezirksbevollmächtiger Schornsteinfeger zuständig. Diese Leistung ist nicht frei wählbar.

Mfg

1 Hilfreiche Antwort

Sie können den Schornsteinfeger frei wählen. Die Verantwortung und Kontrolle für Sie im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt weiterhin beim bestellten zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger (BSM). Wurden die Arbeiten des von Ihnen ausgewählten Schornsteinfegers auf dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" festgehalten und Ihnen ausgehändigt? Falls ja, können Sie diesen Nachweis Ihrem BSM schicken - eine Feuerstättenschau durch den BSM könnte danach wegfallen.

1 Hilfreiche Antwort

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