Hallo,
wie Herr Puggel schon sagt, bekommen Sie eine klare Aussage hierzu nur von einem Steuerberater.
Ich betreibe privat eine kleine PV-Anlage, lasse aber die Einkommenssteuer vom Steuerberater machen.
Hier nur meine private Sichtweise/mein privates Verständnis, wie es sich bei PV-Anlagen und Einkommensteuer verhält.
Grob gesagt:
Einkommenssteuer wird nur auf Gewinne fällig...Gewinn=Einnahme-Ausgabe
Einnahmen aus PV sind zum einen der Erlös aus Stromverkauf (Einspeisung).
Eine Einnahme ist auch der Zuschuss, den man für den Eigenverbrauch über das EEG bezahlt bekommt.
Ebenfalls ist der Strom, den man nicht mehr vom Energieversorger beziehen mußte, ein "Verdienst" der PV-Anlage.
Bei Ihren 1000kWh Eigenverbrauch müßte man dann wohl den aktuellen Stromtarif ansetzen...z.B. 26cent/kWh inkl. Mwst..
Diese 26cent/kWh setzen sich aus ca.22cent/kWh Nettokosten + ca. 2cent/kWh MWst zusammen.
1000kWh x 22cent/kWh netto wären dann Einnahmen.
1000kWh x 2cent/kWh MWst-Anteil müsste bei der Umsatzsteuererklärung mit angegeben werden und ans Finnzamt abgeführt.
Einnahmen können auch Erstattungen von Versicherungen sein...
Wie gesagt, ist nur eine einfache Info...Alle Angaben ohne Gewähr.
Freundliche Grüße
Meine Anlage wurde 2011 installiert. (Produktion 10.000)
ich bekomme 28,74 ct. + 19% für Einspeisung = 9000 kwh
für Eigenverbrauch 12,34 ct. + 19% = 1000 kWh
Was wird für die Einkommensteuer genommen ?
Photovoltaik Fördermittelberatung