Keine. Sie sollten vor Kauf darüber informiert worden sein. Sonst könnten sie den Kaufvertrag vom Haus rückabwickel.
Hilfreiche AntwortIch habe ein Haus gekauft. Darauf ist mit einer Pachtzeit von 20 Jahren noch weitere 12 Jahre eine Fotovoltaikanlage vom vorhergehenden Besitzer vermietet und als Dienstbarkeit im Grundbuch Abtl. 2 eingetragen. Welche Möglichkeiten habe ich, diesen Vertrag zu annulieren oder zu kündigen? Der Pächter hat praktisch jederzeit die Möglichkeit, mein Haus zu betreten.
Herr W. bei Cloppenburg, 12.12.2020Photovoltaik