Eine EEG-Anlage nach Beendigung der Einspeisegebühr sollte als Eigenverbrauchsanlage betrieben werden. Je nach Eigenstromverbrauch sollte dann nur der Überschuss eingespeist werden oder ein E-Speicher mit genutzt werden.
Somit spart man am Energieeinkauf.
Lohnt es sich meine Solaranlage von 12/2006 ab 2027 weiterhin als Einspeiseanlage der ENSO zu betreiben?
Nach 14 Jahren bin ich theoretisch bei einer schwarzen 0. Die inzwischen gezahlte Steuern auf den Solargewinn konnten von mir da noch nicht konkret eingerechnet werden! Fest steht, das ich seit August 2020 pro Quartal 200 € Vorauszahlung leisten muss, weil mein Steuerabschluss/ Steuerschuld wahrscheinlich durch diese blöde Solaranlage inzwischen über 400€ pro Jahr liegt! (Nur normale Rente plus diese Anlage ohne weitere Einkünfte!
Wenn ich immer einen professionellen Steuerberater bemüht hätte, wäre ich wohl im Jahr 18 der Betriebszeit noch nicht in der Gewinnzone!
Ich könnte mir selbst in den Hintern "beißen" für die Idee, kein neues Auto zu kaufen, sondern eine umweltfreundliche Solaranlage aufs Dach bauen zu lassen!
Was raten Sie mir?
Die Einspeisung 2027 zu kappen! Die 30€ Zählermiete und der Zirkus mit dem Finanzamt wiegen wohl kaum den Ertrag der Restenergie nach dem selbst verbrauchtem Strom auf?
Photovoltaik