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PV-Anlage mit Elektroheizung für die Behebung eines Feuerwehrgerätehauses: Förderung und Umsetzung

Würde sich eine PV-Anlage mit Elektroheizung, ggf. mit Akkupufferung für die Beheizung eines Feuerwehrgerätehauses, das neu erstellt wird, rechnen?
Wird solch ein Vorhaben gefördert?

Herr S. bei Dortmund, 18.01.2017

Elektroheizung Photovoltaik Fördermittelberatung

Hallo und danke für ihre Anfrage,

ich würde gerne wissen wie sie auf diese Kombination gekommen sind? Haben sie Bekannte die solch eine Kombi nutzen?

Wie sie sicher wissen spielt die schnell voranschreitende Technik solchen Projekten tatsächlich in die Karten.

Die meisten Menschen wollen ein ehrliche und faire Beratung, ohne das typische Verkäufergeschwafel.
Und jeder Verkäufer sagt: "Na, klar lohnt sich das!" und erzählt ihnen das blaue vom Himmel...

Es heißt wir sollen auf unser Bauchgefühl hören, denn bei solch einem Projekt haben sie nur einen Versuch.

Wissen sie, es gibt 2 Sorten von (Verkäufer)- Menschen in dieser Welt: Die die ihnen immer nur die schönsten Dinge versprechen, solange bis die Provision da ist. Wenn sie bemerken was für einen billigen Elektroschrott man ihnen verkauft hat, ist es zu spät...
Und diejenigen die sich von Anfang an neutral nähern und ihnen erst nach der Besprechung und Besichtigung bzw. Berechnung zeigen was es kostet, und welche Firmen überhaupt in die engere Auswahl kommen. Daran können sie dann selbst sehen ob es sich für sie lohnt.
Nun, wäre es für sie in Ordnung wenn sie mich in ihre weitere Planung mit einbeziehen? Denn sowohl in der Infrarottechnik als auch in der PV- und Speichertechnik haben wir echte Fachleute und eine große Auswahl an Produkten zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen aus Siegen

Manuel Morgado
Regionalleiter eco2heat
Marburger Tor 32
57072 Siegen
0271 - 31 92 14 32
01577 - 285 46 81

2 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

für einen Neubau muss der EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 gerechnet werden. Dazu benötigen Sie in NRW einen staatliche anerkannten Sachverständige für Schall- u. Wärmeschutz, da es sich um ein Nichtwohngebäude handelt. In NRW muss das jeder staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- u. Wärmeschutz dieses rechnen können und Ihnen hierzu ein Förderberatung erstellen können. Wenn die Anlage baurechtlich mit der Berechnung nach DIN V 18599 passt, ist alles in Ordnung, da diese Kombination sinnvoll ist.

Mfg

2 Hilfreiche Antwort

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Eine Beheizung mit Hochleistungs-Infrarotheizung (Speziel für Hallen)in der angefragten Kombination ist energetisch und wirtschaftlich eine sinnvolle Investition, die teilweise auch über Fördermittel finanziert werden kann. Ein solches Vorhaben wurde durch uns bereits in 2008 realisiert.

1 Hilfreiche Antwort

Das würde sich auf jeden Fall lohnen. Man sollte aber möglichst versuchen die Akkupufferung mit einer Nachtabsenkung der Heizung gering zu halten, d.h. es sollte möglichst tagsüber mit dem direkten Solarstrom geheizt werden.

Die Anlagentechnik ist sehr von der Göße des Gerätehauses abhängig. Wenn es größer ist und nach neuem Standard isoliert wird würde ich eine Wärmepumpe empfehlen. Diese kann entweder mit Fußbodenheizung und/oder mit Pufferspeicher die erzeugte Wärme vom Tag in die Nacht speichern.

Bei einem kleinen Gerätehaus reichen evtl. sogar Infrarotplattenheizkörper.

1 Hilfreiche Antwort

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