Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen Neubau muss der EnEV-Nachweis nach DIN V 18599 gerechnet werden. Dazu benötigen Sie in NRW einen staatliche anerkannten Sachverständige für Schall- u. Wärmeschutz, da es sich um ein Nichtwohngebäude handelt. In NRW muss das jeder staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- u. Wärmeschutz dieses rechnen können und Ihnen hierzu ein Förderberatung erstellen können. Wenn die Anlage baurechtlich mit der Berechnung nach DIN V 18599 passt, ist alles in Ordnung, da diese Kombination sinnvoll ist.
Mfg
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