Hallo,
Sie erhielten sicher keine Rechnung für den selbstverbrauchten Strom, sondern die Gegenrechnung der Stadtwerke,
einfach mal bei den Stadtwerken erkläten lassen, dann verstehen Sie auch Ihre Rechnung.
Gruß A. Fink
Ich besitze eine 4,8 KW Photovoltaikanlage die vor dem 31.03.2012 in Betrieb ging.
Von der Stadtwerke bekam ich für das Jahr 2016 eine Vergütung ca. 1200,00 € und eine Rechnung für den selbst verbrauchten Strom inkl. MwSt. ca. 365,00 €.
Kann ich diese Rechnung steuerlich als Verlust geltend machen?
Wenn ja, auf welche Regelung kann ich mich da berufen?
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