Handelt sich hier um eine Trafostation ?
Dann betrift es hier das Mittelspannungsnetz, hier gelten andere Bedingungen.
Das entgelt zahl der Netzbetreiber
Gilt die gestzlich festgelegte Einspeisevergütung für eine PV-Anlage auch, wenn diese nicht direkt an das öffentliche Netz angeschlossen ist, sondern über einen Einspeisepunkt, welcher von einem privaten Netzbetreiber (ehemaliges Industrienetz) betrieben wird? Der Betreiber der Anlage ist NICHT der Netzeigentümer.
Wenn ja, wer zahlt dann die Vergütung? Der private Netzbetreiber, oder der Betreiber des nachgelagerten öffentlichen Netzes?
Ist so ein Fall im EEG geregelt?
Photovoltaik Fördermittelberatung