Altanlagen haben seit April 2000 einen Anspruch auf Eispeisevergütungen nach dem EEG - dieser gesetzliche Anspruch bleibt bestehen (auch wenn Betreiber der Anlagen wegen kommunaler Förderprogramme, die höhere Zahlungen garantierten zuvor auf die Einspeisevergütung verzichtet haben. Im Rahmen der EEG Umlage gilt ihre Anlage daher als Anlage aus dem April 2000. Für Ihre 1994 errichtete Anlage erhalten Sie daher EEG-Zahlungen entsprechend dem Inbetriebnahmejahr 2000 bis September 2020.
Weitere Ausführungen finden Sie beim Solarbetreiber Club (http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/eeg-verguetung-fuer-altanlagen-bis-mindestens-2020.html)
Ich habe meine Photovoltaikanlage im September 1994 in Betrieb genommen und bekomme nun noch 50,62 Cent pro Kw Stunde erstattet.
Wann wird sich dies und in welchem Maße ändern?
Photovoltaik Fördermittelberatung