Sie können Altanlagen um bis zu 30% erweitern und genießen dann die gleichen Bedingungen für den Eigenverbrauch wie bis dato, für die Einspeisung gelten die jetzt aktuellen Einspeisetarife.
Die meisten WR gehen bei überhöhter Modulleistung in den Selbstschutz und erhöhen die MPP-Spannung - das hängt vom WR-Typ ab.
Ich habe 2 Anlagen
1. 2011 9,5KW 2WR 4,4 mit Eigenverbrauch 28ct / 13ct
2. 2012 14,88 KW 1WR 15KW Volleinspeisung 24ct
Die neue EEG sieht für 2017 eine Übergangsfrist vor. Jedoch gibt weder EEG noch EON klare Auskünfte. Lt. EEG gilt für Altanlagen noch Bestandsschutz bei Änderungen (Modultausch WR-Tausch Eigenverbrauch)
Soweit ich das sehe könnte ich bis Ende 2017 noch bis zu 30% erweitern und hätte noch Bestandsschutz.
Kriegt man dann trotzdem noch die alte, ursprüngliche Enispeisevergütung?
Wieweit ist eine Modulerweiterung vertretbar? Kann man z.B in den 15KW WR mit 20KW Modulleistung einspeisen? Oder geht der dann kaputt?
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