Die Sachlage ist leider relativ komplex. Hierzu gibt es mehrere Gerichtsurteile, die teilweise jedoch auch inkonsistent sind. Im Grunde gilt, dass Sie Ihre Anlage zum gleichen Einspeisesatz nur um kaputte Module im Umfang der gleichen Leistung ersetzen dürfen. Hier wird die Sachlage ziemlich genau erklärt: http://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/betrieb/pv-austauschregelung.html
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