Um die Frage konkret beantworten zu können, sollte ich wissen, auf welcher Gesetzesgrundlage die Anlage in 2001 installiert wurde. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es das EEG mit 20 Jahren Vergütungszusage am 2003.
Eine neue Anlage kann ohne Probleme installiert werden auf Basis des heutigen EEG-Gesetzes. Am besten natürlich mit Speicher. Läuft die Vergütungsphase für die 1. Anlage aus, wird der von dieser Anlage produzierte Strom direkt in Speicher geladen.
Um die Frage abschließend beantworten zu können, sollte alle Parameter bekannt sein.
Gerne stehe ich für eine Beratung zur Verfügung.
Ich habe im Jahre 2001 eine 4 kW Solaranlage installiert. Wie lange wird diese noch gefördert? Ich würde diese gerne erweitern und mit Speicher versehen. Ist dies möglich?
Herr G. bei Vörstetten, 11.05.2016Photovoltaik