1) prinzipiell nicht unbedingt - im Einzelfall muß das mit Ihrem EVU geklärt werden.
2) es gibt keine Vergütung für Eigenverbrauch mehr
3) Sie bleiben mit der in 2018 installierten Anlage unter 10 kWp - das ist per Gesetzesdefinition keine Erweiterung sondern eine neue Anlage < 10 kWp, deshalb keine EEG-Umlage (bei < 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr und kein Erzeugungszähler. Die Abgrenzung zur Bestandsanlage muß mit dem EVU geklärt werden (siehe 1)
Ich habe eine in 2011 in Betrieb genommene PV-Anlage mit 3,92 kWp und erhalte für den Eigenverbrauch 12,36 bzw. 16,74 Ct/kWh. Ich möchte die Anlage im Laufe des Jahres 2018 erweitern um etwa 8,0 kWp.
1) Muss zur Erfassung der Stromerzeugung der Erweiterung ein weiterer Zähler installiert werden?
2) Welche Vergütung erhalte ich nach Anmeldung der Erweiterung für den Eigenverbrauch?
3) Wird auf den Eigenverbrauch voll oder 40% EEG-Umlage fällig? Falls ja, für den gesamte Eigenverbrach oder nur oberhalb 10 MWh pro Jahr?
Photovoltaik
Vielen Dank für Ihre Antworten! Eine Nachfrage zu Punkt 2: Keine Vergütung für Eigenverbrauch bei Neuanlagen mehr ist mir klar. Aber anteilig im Verhältnis Altanlage zu Neuanlage müsste mir die Vergütung für den Eigenverbrauch zustehen (Bestandsgarantie)?