Betreiber der PV-Anlage und Betreiber der Bezugsanlage dürfen unterschiedlich sein. Die Zählerlaufwerke des 2-Richtungszählers an der Übergabestelle können für Bezug auf den Mieter laufen und für Einspeisung auf den Anlagenbetreiber. EEG-Umlage würde fällig werden, da keine Personenidentidät vorliegt.
Eine vertragliche Regelung für die Nutzung des Eigenstromes wäre m.E. trotzdem sinnvoll.
Ich habe ein Einfamilienhaus auf dem eine PV -Anlage 7,99KW/h installiert ist . (6/2012 in Betrieb)
Aus privaten Gründen muss das Haus jetzt vermietet werden . Ca 2000 KW/h .
Ich würde gerne den Mietern den Eigennerbrauch schenken . Und dann evtl die EEG Umlage aus eigener Tasche zahlen (geringster Aufwand) ist das möglich oder muss ich die Anlage auf Volleinspeisung umbauen lassen ( ist wohl nur mit neuem Verteilerkasten möglich)
Photovoltaik