Versteuern müssen Sie nur Leistungen für Andere.
Bei Eigenverbrauch entsteht Ihnen kein Umsatz, also kann auch kein Umsatz besteuert werden.
Ich habe im März 2017 eine PV-Anlage mit Überschusseinspeisung in Betrieb genommen. Größe 7,95 KW.
Nun meine Frage: Muss ich bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung den Eigenverbrauch mit angeben? oder nur den eingespeisten Strom ?
Vielen Dank!
Photovoltaik Energieberater Fördermittelberatung