Hallo zusammen,
Selbstverständlich will das Finanzamt die USt. auf den privat entnommenen Strom als Ausgleich für die bei der Anschaffung abgesetzte MWSt. der Anlage kassieren. Allerdings reicht es die Angaben dazu in der jährlichen USt-Erklärung zu machen.
Eine gute Anleitung wie mit dem Thema umzugehen ist ist bei Bayrischen Landesamt für Steuern als Download zu finden:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Hilfe_fuer_Photovoltaikanlagen_2015-02.pdf
Dort findet sich auf Seite 25 ein gut passendes Berechnungsbeispiel "Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe für den privat verbrauchten Strom" und der Hinweis, dass die auf den Eigenverbrauch entfallende USt. in der Jahreserklärung anzugeben ist.
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