Da das Jahr 2021 noch in weiter Ferne liegt, hat darüber noch niemand nachgedacht.
Direktvermarktung und Eigenverbrauchsnutzung dürften aber auch dann noch gehen!
Aufgrund der Tatsache, dass ab Anfang 2021 die ersten EEG-Umlagen nach 20 Jahren aus der staatlichen Vergütung fallen, sind einige Fragen bezüglich der Nachfolgeregelung aufgetreten.
Speziell im Fall der Nachfolgeregelung von PV-Anlagen hätte ich einige Fragen.
Welche Nachfolgeregelungen gelten für PV-Anlagen:
a) Habe ich ein Recht auf vorrangige Einspeisung?
b) Nehme ich am „normalen“ Strommarkt über Direktvermarkter teil oder kann ich den Strom über Bürgerstrommodelle vermarkten? Gibt es sonstige Möglichkeiten?
c) Mit wem habe ich einen Einspeisevertrag?
d) Gibt es weiterhin eine Vergütung für den eingespeisten Strom?
e) Kann ich meine Anlage nochmals zum aktuellen Vergütungssatz über 20 Jahre vergüten lassen?
Über eine Beantwortung der Fragen wäre ich sehr dankbar!
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