Ich kann Ihnen zwar keine rechtssichere Auskunft geben aber grundsätzlich ist die jährliche Abschreibung unabhängig von der Finanzierungsart bzw. der Resthöhe des Darlehens - daher kann eine Abschreibung auch nach Tilgung des Darlehens vorgenommen werden.
Hilfreiche Antwort
Ich besitze seit dem Jahr 2010 eine Photovoltaikanlage und schreibe sie jedes Jahr von der Steuer ab.
Jetzt möchte ich das Restdarlehen durch eine Sonderzahlung tilgen.
Kann ich dann noch beim Finanzamt die jährliche Abschreibung beanspruchen, obwohl das Darlehen getilgt ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Photovoltaik Finanzierung Fördermittelberatung