Da die Wohnung vermietet ist, so betreibt der dort wohnende Mieter die Verbrauchsgeräte in dieser Wohnung und ist insoweit Letztverbraucher des Stroms.
Somit scheidet eine Eigenversorgung mangels Personenidentät aus, da in diesem Fall Sie als Betreiber der Stromerzeugungsanlage nicht als Person den Strom in der vermieteten Wohnung als Letztverbraucher verbrauchen.
Damit müssen Sie die volle EEG-Umlage bezahlen.
Kleiner Tipp:
Wäre Ihr Sohn der Betreiber (Investor) der PV-Anlage, so entfällt bis zu einer PV-Anlagengröße mit 10.000kWh Jahresstromertrag die EEE-Umlage.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an mich!
Ich habe ein Haus, das an meinen Sohn vermietet ist.
Dort möchte ich eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher installieren lassen. Muss ich hier etwas beachten?
Ich habe gehört, dass bei vermieteten Objekten immer die EEG-Umlage gezahlt werden muss. Ich möchte meinem Sohn den verbrauchten Strom nicht in Rechnung stellen und werde auch keine Förderung beantragen.
Wer kann mir helfen?
Photovoltaik Fördermittelberatung