Die Vergütung hängt Quasi an den Modulen (Generator) ab:
Wenn die Anlage umzieht oder der Besitzer wechselt bleibt die Vergütung auf dem Stand von 2011 für 20 Jahre. Wenn 2011 noch kein Eigenverbrauch war und jetzt auf Eigenverbrauch umgestellt wird gilt die aktuelle Regelung für Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Umstellung, dh. bei Anlagen größer 10 kWp kann eine reduzierte EEG-Umlage fällig werden.
Unterliegt eine PV-Anlage mit dem Baujahr und der Inbetriebnahme im Jahr 2011 auch weiterhin den Regelungen zum "Vergüteten Eigenverbrauch", wenn diese Anlage in diesem Jahr (2017) veräußert wird?
Der Eigentümer wechselt also, die Anlage wird abgebaut und mit einem neuen Metallgestell auf einem anderen Dach mit anderer Nutzung installiert.
Wer kann helfen?
Besten Dank für Ihre Einschätzung!
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