Grundsätzlich ja.
Rechenbeispiel: Der Anlagenbetreiber bezieht Strom zum Nettopreis von 22 Cent (ohne Umsatzsteuer) und zahlt monatlich 5 Euro netto Grundgebühr. Er bezieht 3.000 Kilowattstunden (kWh) Strom aus dem Netz und verbraucht 1.000 kWh Solarstrom selbst. Der gesamte Stromverbrauch ist also 4.000 kWh. Die bezogene Kilowattstunde kostet damit 22 Cent plus (5 Euro x 12 Monate / 4.000 kWh =) 1,5 Cent = 23,5 Cent (netto). Für den selbst verbrauchten Solarstrom zahlt er demnach 1.000 kWh x 0,235 Euro x 0,19 (Steuersatz) = 44,65 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Danke für die Möglichkeit zur Fragenstellung.
Meine Anlage 9,25 kwP ging 08/2011 ans Netz. Nun meine steuerliche Frage:
Das FA rechnet für die Erklärung 2014 erstmalig den Selbstverbrauch Einspeisung (2290 kw x 16,38 + 19% (71,27€) = 446,37€) zu den Einnahmen dazu. Bei der Umsatzsteuer muss ich diese 71,27 als unentgeltliche Wertabgaben für Lieferungen zusätzlich voll zahlen. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, müsste ich, da die Anlage vor dem 1.04.2012 in Betrieb ging, mindestens doch die 71,27 Euro Umsatzsteuer nicht zahlen. Bisher wurde auch noch nicht der Selbstverbrauch Einspeisung als Einnahme gewertet. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Kurzeinschätzung geben könnten.
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