Hallo Herr Posztosch,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Steuerfrage bei PV-Anlagen ist nicht ganz einfach. Deshalb kopiere ich Ihnen hier einmal einen Absatz aus einem Photovoltaik Handbuch der Stiftung Warentest zum Thema:
"Im steuerlichen Sinn gewinnbringend ist ein Photovoltaik Anlage, wenn in dem Zeitraum von 20 Jahren, für den die Einspeisevergütung gezahlt wird, die Summe der Einnahmen größer ist als die Summe der Kosten. Zu den Kosten zählen hier nicht nur der Anschaffungspreis, der in Form von Abschreibungen über 20 Jahre aufgeteilt werden muss, sondern auch Betriebskosten wie Versicherungen, Zählergebühren, Kreditzinsen, Reparaturen und Austausch defekter Anlagenteile. Diese Einnahmen Überschuss Rechnung erfolgt jährlich und ist in einer gesonderten Anlage zur Einkommenssteuererklärung abzugeben. Gewinne müssen versteuert werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz, der auch von der Höhe der sonstigen Einkünfte abhängt. Tatsächliche Überschüsse aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage müssen im Rahmen der Jahressteuererklärung beim Finanzamt angegeben werden, und dafür muss Einkommensteuer aus selbstständiger Tätigkeit bezahlt werden, wenn der persönliche Grundfreibetrag überschritten ist. Gewerbesteuer fällt erst bei einem jährlichen gewerblichen Gewinn von über 24.500€ an, was bei sehr großen Anlagen der Fall ist. Einkommensteuer und Gewerbesteuer zählen zu den Ertragssteuern. Diese sind bei Privatpersonen üblicherweise die Lohn-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer."
Ich hoffe damit konnten wir Ihnen weiterhelfen!
Ich habe eine 6 kWp Anlage. Was soll ich im Einspeisevertrag ankreuzen 0% oder 19% Mehrwertsteuer?
Herr P. bei Nürtingen, 11.05.2016Photovoltaik