Eine PVA kann man in einer Mietwohnung wohl nur in Ausnahmefällen und vertraglicher Absicherung mit dem Vermieter betreiben.
Sollte dies in Ihrem Falle geklärt sein, fließt der Strom aus der PVA zuerst in der Menge, die zeitgleich verbraucht werden kann, in die Wohnung des Mieters. Stromüberschüsse werden ins Netz eingespeist. Der eingespeiste Strom wird durch den NETZBETREIBER gemäß EEG über 20 Jahre vergütet. Es erfolgt also Keine einfache Gegenrechnung gegen die Stromlieferung Ihres Anbieters.
Ich wohne in einer Mietwohnung. Meine Frage: Verkaufe ich den Überschuss an Strom, den ich eventuell produziere und direkt ins Netz einspeise, wenn ich mal nicht zuhause bin, automatisch an meinen Energieanbieter?
Herr G. bei Berlin, 04.06.2016Photovoltaik