Ein Austausch einer defekten Gasheizung mit gebrauchsfähigen Altgeräten ist vielfach mangels fehlender Abgasüberwachung nicht möglich. Denn ältere Gasheizungssysteme haben meistens keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung. Diese ist jedoch in den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben: http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/abgasueberwachung-beim-austausch-der-gasheizung-beachten-1061.html
Daher sollten Sie vor einem Kauf des Gebrauchtgerätes unbedingt prüfen, ob die o.g. Anforderungen auch bei dem Modell von 1994 erfüllt werden.
Ich habe eine Vaillant VCW 242 E Gastherme, Bj. 1985, die gestern einen Blitzschaden erlitten hat.
Eine neue Heizung kann ich mir nicht leisten, habe aber gesehen, dass es ziemlich baugleiche Gasthermen z.B. von Vaillant gibt (Bj. 1994).
Frage: Darf man die tauschen oder ist das ebenfalls nach der neueren Energiessparverordnung nicht zulässig?
Gasheizung