Danke für Ihre Frage.
Nach Rückfrage bei einem Photovoltaik Fachbetrieb: Die Errichtung einer PV Anlage ist (abhängig von der Größe) erstmal nicht genehmigungspflichtig. Die Statik wird im Vorfeld geprüft - so dass auch hier keine nachträgliche Abnahme erforderlich ist.
In Fällen für das Nachweisen des Inbetriebnahme Zeitpunkts (wobei auch hier ein Glühlampentest ausreicht http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/bgh-urteil-besttigt-glhlampentests-als-zulssig_100021071/), bei Versicherungsfragen (Brandschutz oder Haftpflicht Fragen bei größeren Anlagen) oder wenn Sie sich bestätigen lassen wollen, dass die Anlage keine Mängel aufweist und sachgerecht installiert wurde, kann ein Sachverständiger sinnvoll sein. Beachten Sie hier dass die Kosten für einen Sachverständigen im Verhältnis zum Ertrag der Anlage stehen sollten und dass Sie die Kosten dafür selbst tragen müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Behrla
Wird eine PV-Dachanlage nach Fertigstellung von einem Sachverständigen abgenommen?
Herr F. 11.05.2016Photovoltaik