Wenn es Wassereintritt und kein Schwitzwasser ist: nein.
Mit freundlichen Grüßen
Wassereintritt bei Regen läßt auf Undichtigkeit schließen. Haben Sie schon den Erbauer kontaktiert? Das sollten Sie tun und den Mangel rügen. Haben Sie den Wintergarten abgenommen? Wenn ja läuft ab diesem Datum die fünf- (BGB) oder vierjährige (VOB) Gewährleistungsfrist. Noch eine Anmerkung, das o.g. ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis. Versuchen Sie mit dem Ersteller des Wintergartens eine gütliche Einigung zu erzielen, sollte das nicht möglich sein, kontaktieren Sie einen Anwalt.
Hilfreiche Antwort
Kein Schwitzwasser. Wassereintritt nur bei Regen.