Die 60% sind überholt. Aktuell sind es 50%, aber nur wenn KfW-Mittel beansprucht werden. Sonst gelten 70%. Man könnte auch die 5 Jahre alte Anlage mit einem Speicher nachrüsten, aber nicht mit KfW-Mitteln (Termin geht nicht). Eine Begrenzung auf die Uhrzeit macht eigentlich keinen Sinn. Eigenverbrauch ist Eigenverbrauch. Eine zusätzliche Inselanlage macht auch keinen Sinn, weil brauchbare Inselwechselrichter teurer als netzgekoppelte sind. Für weitere Fragen können Sie mich anrufen.
Mit sonnigen Grüßen aus Wissen,
Stephan Weitershaus
Ich möchte mir eine 1,5 KW/p Solaranlage kaufen und dazu einen Batteriespeicher mit 2,8 KW. Diesen Speicher möchte ich aber nur ab 20:30 bis 6:30 Uhr betreiben (nachts zum Eigenverbrauch). Es handelt sich um einen 6 Personenhaushalt.
In welchen Zusammenhang steht hier die 60% Leistungsabgabe?
Was muss ich beachten?
Ich besitze schon 2 Solaranlagen, eine seit ca. 15 Jahren mit Direkteinspeisung, die zweite (5 Jahre) teils Eigenstrom und Einspeisung.
Diese möchte ich jetzt erweitern.
Photovoltaik