Wenn es vermietet wird, muss der Kessel getauscht werden. Außer.....
EnEV 2014
§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.
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