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Ölheizung - EnEV: Fragen & Antworten

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Wenn es vermietet wird, muss der Kessel getauscht werden. Außer.....

EnEV 2014

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

106 Hilfreiche Antwort

Hallo,
es kann sein das nach §10ENEV aufgrund der Vermietung, bzw. dass Sie selber nicht mehr drin wohnen, damit eine Austauschpflicht greift. Am besten fragen Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger, der hierfür die Prüf- und Meldepflicht gegenüber dem Bauamt hat. Wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen, würde zusätzlich des EWärmeG greifen.
Ansonsten ist es bei einem mehr als 30 Jahre alten Kessel wenig sinnvoll noch mal einen neuen Brenner darauf zu investieren.
Wenn Sie die Öltanks im Keller haben, hätten Sie damit den Platz für ein Pelletlager. Kosten bei Vermietung abschreibbar, Attraktivität durch besseren Energieausweis für die Mietwohnung steigt und gut ist.
MfG
Klaus Isele

1 Hilfreiche Antwort

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