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Energieberater - Förderung Gasheizung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema Förderung Gasheizung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Hallo,

der Logano plus KB192i ist ein modulierender bodenstehender Gas-Brennwertkessel aber keine Brennstoffzelle. Schauen Sie im folgenden Link nach.

https://webservices.buderus.at/download/pdf/file/8737803943.pdf

Es gibt Fördermöglichkeiten für den KB192i, jedoch richten sich diese nach Ihren jeweiligen Voraussetzungen (Sanierung oder Neubau). Sie sollten sich auf jeden Fall vor dem Erwerb einer neuen Anlage über die Fördermöglichkeiten informieren und diese auch vor dem Kauf beantragen.

https://www.buderus.de/de/foerdermittelauskunft

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Ja, das ist förderfähig zum Beispiel im Programm 430 der KfW mit einem Zuschuss von 10% der Kosten. Voraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Der kostet zwar auch Geld, macht aber die Anlage durch bessere Einstellung noch wesentlich komfortabler und effizienter. Wenn Sie den Abgleich auf Grundlage einer raumweisen Heizlastberechnung durchführen lassen, beträgt die Förderung als sogenanntes Heizungspaket sogar 15% der Kosten. Übrigens: Die Kosten der Begleitung durch einen Sachverständigen, was auch die Heizlastberechnung beinhalten kann, werden im Programm 431 mit 50% der Kosten gefördert, kostet Sie also nur die Hälfte.

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Wenn es eine Gasheizung sein soll, dann muss mindestens eine Brennwertanlage montiert werden. Diese kann man mit Solarthermie bzw als Hybrid (Wärmepumpe)erweitern. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Brennstoffzelle (Brennstoffzellenmodul mit integriertem Gas-Brennwertgerät zur Spitzenlastabdeckung (mit Stromerzeugung)). Hier kann man bis zu 11.100€ Förderung bekommen.

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Ja, sie können einen Zuschuss von momentan 10% von der KfW erhalten. Einen kleinen Prozentsatz davon fordert der Energieberater für seine Dienstleistung. Sie selbst können den Antrag nicht stellen, nur über einen eingetragenen freien Energieberater(energieeffizieneexperten.de). Wichtig, der Antrag muss vor Vergabe des Auftrags gestellt werden, sonst gibt es keinnen Zuschuss. Außerdem ist nach Einbau ein hydraulischer Abgleich der Anlage erforderlich.

Dipl.-Ing. J.Sorey, Energieberaterin
Firma ENFEDIA

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Hallo,

es ist möglich all Ihre Betriebsarten mit einem Gerät abzudecken. Die Leistung des Gerätes sollte dann indestens 24 kW oder mehr haben, damit das Wasser im Durchlauf erwärmt werden kann. Dies hat in der Regel den Nachteil, dass die untere Modulationsgrenze zum Teil sehr hoch ist. Das Gerät wird dann in den Übergangszeiten stark takten. Es gibt Geräte im Durchlaufprinzip, mit akzeptabler unterer Modulatiosngrenze und einen kleinen integrierten Warmwasserspeicher. Das könnnte etwas für Sie sein. Sie sollten den Markt kritisch beleuchten. Also, wie gesagt die untere Modulationsgrenze sollte möglichst tief sein. Eine Therme mit beistehdendem Warmwsserspeicher bietet allerdings mehr Comfort. Wenn der Platz es hergibt, sollte diese Variante gewählt werden. Den Speicher aber angepaßt an den Warmwasserbedarf auswählen (also nicht zu groß wählen) und vor allen Dingen keine zusätzliche Leistung für Warmwasser bereitstellen (Angsthasenzuschlag ).

Die Ladung eines 160 Liter Speicher um 20°C ( von z. Bsp. 40° auf 60° ) benötigt ca. 3,7 kWh. Mit einer 11 kW Therme schaffen Sie das in ca. 20 Minuten. Ein 19 kW Gerät braucht entsprechend weniger.

Detlef Schuster
Energieberater

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