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Zuschuss bei Neuanschaffung einer Gas-Brennwertheizung?

Ich habe bereits eine Erdfgasbrennwertheizung, die über 20 Jahre ist.
Kann ich einen Zuschuss über die KFW bekommen, wenn ich eine neue Gas-Brennwertheizung einbauen lasse ?

Herr S. bei Münster, 06.04.2017

Gasheizung Energieberater Fördermittelberatung

Ja, sie können einen Zuschuss von momentan 10% von der KfW erhalten. Einen kleinen Prozentsatz davon fordert der Energieberater für seine Dienstleistung. Sie selbst können den Antrag nicht stellen, nur über einen eingetragenen freien Energieberater(energieeffizieneexperten.de). Wichtig, der Antrag muss vor Vergabe des Auftrags gestellt werden, sonst gibt es keinnen Zuschuss. Außerdem ist nach Einbau ein hydraulischer Abgleich der Anlage erforderlich.

Dipl.-Ing. J.Sorey, Energieberaterin
Firma ENFEDIA

5 Hilfreiche Antwort

Programm Nummer 151/152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“
Im Rahmen des Programms vergibt die KfW zinsgünstige Kredite für eine Reihe von Maßnahmen. Dazu gehört auch die Modernisierung der Heizung. Förderfähig sind die gleichen Kosten wie beim Programm 430, also neben den Kosten für die neue Brennwert-Gasheizung auch weitere Kosten für Heizungskörper, hocheffiziente Pumpen, Nebenarbeiten oder Kosten für die Wärmedämmung der Heizungsrohre.

Fördermittel von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es für Gasheizungen nur indirekt. Wer eine förderfähige Solaranlage zur kombinierten Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung einbaut, der erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 500 Euro, wenn er gleichzeitig auf eine Gasheizung mit Brennwerttechnik umsteigt.

2 Hilfreiche Antwort

Hallo,
wie mein Kollege Björn Gottemeier bereits ausführlich geschrieben hat; ja!

Dazu möchte ich noch anmerken, dass ein hydraulischer Abgleich obligatorisch ist - nicht nur weil die KfW es fordert sondern weil ein Brennwertsystem sonst kaum als solches arbeiten kann! Beim Einsatz von Hocheffizienzpumpen muss auch ein Magnetitabscheider eingebaut werden, wenn die Pumpe länger halten soll, als sie verspricht.

Marc Fliesenberg,
EffizienzPlus GmbH

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Hallo,
für die Modernisierung und Optimierung Ihrer Heizungsanlage kann eine Förderung als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Allerdings ist die Förderung im Rahmen des "Heizungspakets" mit einem Tilgungszuschuss von 12,5% im Kreditprogramm bzw. von 15% als Zuschuss nicht möglich, da in Ihrem Fall eine Brennwert-Therme ausgetauscht wird.
Bei eventuellen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

1 Hilfreiche Antwort

Hallo - es wurde ja bereits beantwortet das die KfW ein solches Vorhaben fördert.
Handelt es sich bei dem Objekt um ein Ein,- oder Zweifamilienhaus ist es möglich einen Zuschuss in Höhe von 10% zu beantragen (Da bereits eine Brennwertheizung vorhanden ist, entfällt hier die Möglichkeit der Förderung im Heizungspaket) oder eine subventionierte Finanzierung in Anspruch zu nehmen (bei der es ebenfalls einen Zuschuss als Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5% gibt). Das Zuschussprogramm der KfW hat die Nummer 430, das Finanzierungsprogramm 152.
Diese Wahlmöglichkeit entfällt für Objekte mit mehr als 2 Wohneinheiten (Ausnahme WEG Objekte).
Es sind natürlich die technischen Mindestbedingungen (Brennwert, Effizienzpumpe, hydraulischer Abgleich) einzuhalten.
Die Anträge sind stets vor Beginn und nach Ausführung durch einen KfW gelisteten Sachverständigen zu bestätigen.
Je nach Leistung des Sachverständigen, sind auch diese Kosten ggf. förderfähig. Hierzu stellt die KfW eine Förderung im Programm 431 (Baubegleitung) bereit.

1 Hilfreiche Antwort

Moin, Moin

Es ist möglich, da es einen Zuschuss von der KfW für eine Gas-Brennwertheizung gibt.
Den Zuschuss gibt es nicht nur für das Material, sondern auch für alle damit verbundenen Nebenkosten. In diesem Zusammenhang muss auch ein hydraulischer Abgleich, falls noch nicht durchgeführt, erledigt werden. Aber auch für diese Arbeit gibt es einen Zuschuss. Für den Antrag zum Zuschuss ist ein Energieberater erforderlich.

Ganz wichtig für den Zuschuss: Der Antrag muss vor Beginn der Durchführung gestellt werden und von der KfW bestätigt sein.

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