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3 Antworten, zuletzt 10.08.2018

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Wärmepumpe, Gasheizung, Pelletheizung, Holzheizung, Putzarbeiten, Dach, Fenster, Dämmung, Kamin / Ofen, Energieberater, Fördermittelberatung, Elektriker



Es sollte nicht erst Pelletheizung und dann Wärmepumpe eingebaut werden. Sondern Wärmepumpe oder Pelletkessel. Bei der Wärmepumpe muss geprüft werden, ob die Heizungsanlage dafür geeignet ist, Heizlast des Gebäudes, Größe der Heizkörper. Bei Pelletkessel muss ein geeigeneter Schornstein vorhanden sein, auch entsprechende Lagerräume müssen für die Pellets vorhanden sein.
Eine Kombination der Förderung durch KfW und Bafa sind möglich, aber es muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Effizienzklasse die das Haus noch der Sanierung erreicht. dieses muss durch ein Energieberater geprüft werden.

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Für jedes Gebäude am besten einen eigenen Förderantrag stellen, da die Kosten für die Modernisierung für jedes Gebäude unterschiedlich sein können. Förderungen bei der KfW muss man vor der Maßnahme beantragen. Was ist, wenn es bei einem der folgenden Häuser zusätzliche Kosten entstehen, die man erst sieht, wenn man sich mit dem Gebäude befasst. Auch gibt es eine Obergrenze für die Förderung und es besteht die Gefahr, das man dadurch keine Förderung mehr bekommt. Durch die Splittung auf einzelne Gebäude kann man vermeiden, das man keine Förderung mehr bekommt. Das bedeutet zwar, das man jedesmal einen Energieberater für den Antrag benötigt, aber bei Folgeaufträgen kann ein Rabatt ausgehandelt werden.

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Moin, Moin

Es ist möglich, da es einen Zuschuss von der KfW für eine Gas-Brennwertheizung gibt.
Den Zuschuss gibt es nicht nur für das Material, sondern auch für alle damit verbundenen Nebenkosten. In diesem Zusammenhang muss auch ein hydraulischer Abgleich, falls noch nicht durchgeführt, erledigt werden. Aber auch für diese Arbeit gibt es einen Zuschuss. Für den Antrag zum Zuschuss ist ein Energieberater erforderlich.

Ganz wichtig für den Zuschuss: Der Antrag muss vor Beginn der Durchführung gestellt werden und von der KfW bestätigt sein.

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