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Solarthermie - Förderung Solarthermie: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Solarthermie und haben Fragen zum Thema Förderung Solarthermie? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Warmwasser Solarthermie ist nur für Warmwasserwärmung z.B. 300l Speicher mit Kollektorfäche 5m², bei Warmwasser/Heizung wird ein Kombipuffer eingesetzt wo gleichzeitig Warmwasser und Heizungswasser mit der Solaranlage erwärmt wird.Kollektorfläche über 10m².

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Bei 45° Dachneigung und dies auch noch Ost/West ist es egal was Sie Installieren ob Solarthermie oder eine Photovoltaikanlage, die Erträge werden nicht besonders gut ausfallen. ( Wirtschaftlichkeit )
Jetzt stellt sich erst einmal die Frage wie alt ist Ihre jetzige Heizung ? / macht es Sinn Geld in weitere Maßnahmen zu Investieren oder lässt man alles so wie es ist.
Eine Photovoltaikanlage könnte ich mir vorstellen würde sich innerhalb von 12 Jahren ( sogar bei einer Vollfinanzierung )
komplett einspielen und Sie hätten dann 7000 - 8500 kWh im ertrag die Sie selbst nutzen könnten. Ich würde aber auch nicht sofort einen Heizstab für Ihr Brauchwasser einsetzen, zwar würde das Ihren Eigenverbrauch steigern, muss aber nicht unbedingt
Wirtschaftlich sein.
Ich müsste mir alles erst einmal bei ihnen anschauen, dann kann man das alles besser beurteilen.

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Offensichtlich führen sie eine Maßnahme im Bestand durch.

Grundsätzlich greift hier aktuell eine BAFA Förderung (ENERGIE, Heizen mit erneuerbaren..,Solarthermie)

Wenn Sie die Übersicht hierzu herunterladen wird deutlich dass, sie hierfür 2000€ erhalten können. Jetzt kommt es noch darauf an, welche Bedingungen ihre Altanlage aufweist.

Unsere Empfehlung ist hier hochwahrscheinlich die zusätzliche Nutzung der APEE Förderung:

Sie machen einen Heizungscheck (Analyse des Ist-Zustandes z. B. nach DIN EN 15378) den Ihnen eine qualifizierte Fachfirma anbieten kann und können so weitere 20% der BAFA Grundförderung plus pauschal 600€ erhalten. Das sind dann in Summe 3000€.

Wenn Sie einen besonders uneffizienten alten Kessel ohne Austauschpflicht mit Ihrer neuen Anlage ablösen erhalten Sie weitere 500€ (Kesselbonus).

Die Alternative der Förderung über die Optimierungsbonus nach MAP (anstelle der APEE) wird sich wahrscheinlich nicht vorteilhafter rechnen lassen.

Zusätzlich gilt es zu prüfen, ob weitere Förderungen z.B. über das Land (in NRW ist diese die NRW-progres)erhältlich sind. Es gibt gerade aktuell Einiges zum Timing der Maßnahme und der Förderungsbeantragung über den Jahreswechsel zu berücksichtigen. Auch hier liegt ein Potential Dinge vorteilhaft zu gestalten.

Ein versierte Heizungsbauer, der nicht nur Ihren Kessel sieht, wird Sie hierzu vorteilhaft informieren können.

Hier erfahren Sie welche Eigenschaften das von Ihnen gewählte Konzept mit sich bringt. Es gibt Chancen Dinge vorteilhafter zu gestalten. Häufig ergeben sich schon durch Details wesentliche Veränderungen der Gesamtfunktionalität, Effizienz und Umweltverträglichkeit.

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Stückholzverbrennung ist mit Abstand die unwirtschaftlichste Art der Verwertung eines Energieträges, insbesondere, wenn der Brennstoff gekauft werden muß.
Auch STA ist in EFH/ZFH selten wirtschaftlich.
Ich bezweifle die Wirtschaftlichkeit dieses Konstruktes.
Die Zusage von Fördermitteln erfordert eine Fachunternehmererklärung für die Ausreichung.

Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter

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Eine Wärmepumpe benötigt Strom und so ist es naheliegend, auf dem Dach diesen mit Photovoltaik zu erzeugen und für den Haushalt und dann für die Wärmepumpe als Eigenstrom zu nutzen.

Solarthermie erübrigt sich dann, denn hier hat man im Sommer zu viel an Warmwasser und im Winter zu wenig.

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Guten Tag,

Eine einfache Lösung ist die Anforderung des Kessels über den potentialfreien Eingang zu unterdrücken, solange die Solaranlage läuft. Viele Regler haben diese Funktion und viele Kessel haben einen potentialfreien Eingang. Muss man jedoch von Fall zu Fall prüfen.

Viel Erfolg!

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Kommt drauf an. Je mehr Personen Warmwasser verbrauchen (2 Familien mit Kindern?) Dann wird es sich schon lohnen, bzw. über die Lebensdauer der nicht so teuren Anlage kostenneutral sein. Dafür hat man die Heizung im Sommer aus (längere Lebensdauer) und jahrelang das Wasser mit solarer Energie bereitet - das ist doch auch was!?

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Einen ähnlichen Fall eines Kunden habe ich am Ammersee.
Dabei haben wir nach langen Überlegen folgendes angeboten, aufgeteilt in PV-Anlage und in Speichertechnik:
Speichertechnik:
- Speicher von BYD mit 10,24KW nachrüstbaren Boxen also 10,24 + 10,24 +.....bis 8 Boxen sind dann 80 KWp. Kosten ca. 5800,-€ je 10 KW
- Batteriewechselrichter von Sunny Island von SMA - würde bei 4 Car die 6.0 oder 8.0 empfehlen. ca. 2600,-€ je Gerät
- Notstrombox mit Bachup - bei Stromausfall vom öffentlichen Netz produzieren sie weiter und können auch die Speicher voll nutzen. ca. 1450,-€
- Home Manager - zur optimalen Steuerung der Verbraucher - nach Zeit und Wetter. 700,-€

PV-Anlage:
- PV Anlage - je nach Dachfläche und Strombedarf. welchen Strombedarf haben sie nachts und tagsüber? Je nach Dach und Aufwand 1600,-€ je KWp.
- PV speist in das eigenen Wechselstromnetz ein.

Bei Fragen können Sie mich gerne anrufen.

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Wenn die Frist von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung + Solaranlage überschritten ist, dann ist keine BAFA-Zuschuss mehr möglich. KfW-Antrag hätte ohnehin vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, evtl. aber auch später, wenn ein Finanzierungsgespräch bei der Bank bestätigt werden kann.

Hans-Jürgen Werner

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Guten Tag, für eine Heizungsunterstützung wird eine Fläche von mindestens 9qm bei Flachkollektoren bzw. 7qm bei Rörhenkolektoren zu berücksichtigen.
Der Pufferspeicher darf nicht gebraucht erworben sein. Es muss eine Rechnung vorhanden sein.
Die Basisförderung beträgt bei Anlagengrößen bis 40qm, 140 € je qm Bruttofläche mindestens jedoch 2000.- €.
Ihre OS-Solar GmbH

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Laut Auskunft bei der BAFA gibt es keine Förderung für Öl- oder Gasheizungen.
Ausgenommen bei der Errichtung einer thermischen Solaranlage gibt es aller höchstens einen sogenannten "Kesseltauschbonus in Höhe von 500 Euro". Zudem wurde bestätigt, dass vom Prinzip nur erneuerbare Energie-Heiz-Anlagen gefördert werden, sprich Pellet-, Holz-, Solar-, Wärmepumpen usw. Jedoch werden keine Öl- oder Gasheizungen gefördert und das ist auch nicht vorgesehen. Denn davon will der Gesetzgeber weg. Insofern stimmt eine Aussage, es gäbe für Öl- oder Gasheizungen ein Zuschuss in Höhe von 2.000 oder 3.000€ schlichtweg nicht. Das führt nur dazu, den Kunden oder Interessenten etwas vozugaukeln, was nicht stimmt!
P.Börger
.boerger-energie.de

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