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Hilfreiche AntwortSie können sich mit dieser Frage bei www.ibc-solar.com informieren
Hilfreiche AntwortDie Fragestellung ist sehr interessant und wir könnten Sie im Detail beantworten.
Nur verstehen Sie eines das wir unser Angebot für einen möglichen Kunden nicht im Internet darstellen. Ich denke das ist verständlich.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot. Dazu wäre es erforderlich das Sie mit uns in Verbindung setzen unter:
bem1@gmx.de
Also ist es jetzt genehmigt, oder nicht ? Das EEG schreibt einen Bebauungsplan vor. Ist der nicht gegeben, dann wird es eben nichts.
Die Clearingstelle EEG hat sich hierzu schonmal wie folgt zu Schienenwegen geäussert,
Zitat Anfang:"Der Begriff der Schienenwege ist im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom
27.12.1993 nicht definiert. Konkrete Hinweise enthält die Anlage zu § 18e AEG. Danach
gehören zu den Schienenwegen die für den Betrieb notwendigen Anlagen. Diese beginnen und enden an den Knotenpunkten, an denen sie mit dem vorhandenen Netz
verbunden sind. Weitergehende Hinweise finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG). Nach § 41 BImSchG gehören zu den Schienenwegen sämtliche Gleise von
Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen, schienengebundenen
Bergbahnen sowie Hoch- und Untergrundbahnen. Freilich sind letztere für
Photovoltaikanlagen eher ungeeignet.
Die Rechtsliteratur spricht sich dafür aus, auch die Schienenwege privater Unternehmen
einzubeziehen (Frenz/Müggenborg, EEG-Kommentar, April 2011, S. 835; Jarass,
BImSchG-Kommentar, 2010, § 41 Rn. 14). Es ist kein Grund ersichtlich, dass nur die
Schienenwege der Deutschen Bahn AG umfasst sein sollen.
Der Begriff der Schienenwege ist weit auszulegen. Da der Gesetzgeber keine
Einschränkungen macht, kann man davon ausgehen, dass auch betriebsinterner und
innerstädtischer Schienenverkehr gemeint ist. Innerbetrieblicher Gütertransport auf
Gleisen ist nach § 3b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom Begriff der
Schienenwege umfasst. Da das EEG einen Bebauungsplan vorschreibt, ist eine
verantwortungsvolle Planung der Solaranlagen an den Gleisen gewährleistet." Dieses stellt keine Rechtsberatung dar !
Da es sich hier um Ausland handelt sollte auch dort Nachgefragt werden
Hilfreiche AntwortBei 100kWp würde ich definitv die Dachfläche bevorzugen. Die Einspeisevergütung ist hier höher und die Kosten für die Installation geringer. Am besten wäre ein Blechdach. Hier sind kaum Gestellmaterialien erforderlich.
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Besten Dank für Ihre Antwort, in diese Richtung habe ich auch gedacht, und habe den Interessenten Interessenten auch so geantwortet. Es ist aber gut, zu wissen, dass meine Meinung zu dem Thema Freifeld oder dachgebundene Anlage richtig war. Nochmals herzlichen Dank