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2 Antworten, zuletzt 23.07.2016

Antworten gegeben in

Gasheizung, Energieberater



Die Überprüfung der Luftdichtheit, d.h. der Blower-Door-Test, für Neubauten gemäß der gültigen EnEV ist nur zwingend vorgeschrieben wenn:
In der Berechnung des Primärenergiebedarfs gemäß Energieeinsparverordnung zur Ermittlung des Lüftungswärmeverlustes mit einer Luftwechselzahl von 0,6 1/h gerechnet wird oder eine mechanische Lüftungsanlage in das Gebäude eingebaut wird und diese im EnEV-Nachweis berücksichtigt wird. Denn dann wird im EnEV-Nachweis automatisch mit der verringerten Luftwechselzahl von 0,6 1/h gerechnet.
Ohne Blower-Door-Test muss der Lüftungswärmeverlust für den EnEV-Nachweis mit einer Luftwechselzahl von 0,7 1/h ermittelt werden. Dies bewirkt bei gleicher Lüftungsart um rund 17% höhere rechnerische Lüftungswärmeverluste - in manchen Fällen kann dies für den EnEV-Nachweis entscheidend sein!

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