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4 Antworten, zuletzt 09.06.2018

Antworten gegeben in

Gasheizung, Solarthermie, Photovoltaik, Energieberater



Nach § 10 Abs. 1 der EnEV müsste dieser Kessel außer Betrieb genommen werden. Das Sie aber seit 1967 darin wohnen, gilt für Sie Abs. (4): "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang."

M.E. lohnt sich aber aus wirtschaftlichen Gründen der Kesselaustausch sofort. Wozu warten?

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Sie erhalten nach dem EEG 2009 eine Einspeisevergütung von 39,14 Cent/kWh und einen Zuschuss von 22,76 Cent/kWh auf den eigenverbrauchten Strom. Damit ist immer ein Anreiz verbunden, soviel als möglich selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen, da Sie die vermiedenen Bezugskosten zu dem Zuschuss addieren können und die Summe höher als die Einspeisevergütung ist. Die Differenz zwischen Einspeisevergütung und dieser Summe bezahlt Ihre Investition in den Stromspeicher. Vom dargestellten Eigenverbrauch und der PV-Anlagengröße dürfte ein Stromspeicher von 15 oder sogar 20 kWh zusätzliche 4.000 bis 6.000 kWh Eigenverbrauch ermöglichen. Eine genaue Berechnung könnte ich Ihnen bei Zusendung einer durchschnittlichen Tagesverbrauchskurve anfertigen. Sonnige Grüße: Dipl.-Ing. Alexander Romahn

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Ja, die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ist kompliziert und teuer. Der aktuelle Gesetzetext zur Freiflächenausschreibungsverordnung - FFAV ist unter http://www.gesetze-im-internet.de/ffav/BJNR010810015.html zu lesen.

Den ersten Erfahrungsbericht gibt es auf der Seite der Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/PV-Freiflaechenanlagen/PV-Freiflaechenanlagen_node.html

Wegen rund 85 kWp lohnt sich m.E. die Teilnahme nicht. Warum nicht über den Einsatz von Betteriespeichersystemen nachdenken und eine Insellösung bauen? Bei einer dezentralen Eigenverbrauchslösung lässt sich ev. mit juristischer Unterstützung sogar die EEG-Umlage einsparen.

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