Erfassen Sie den Stromverbrauch für Ihre Küchengeräte separat von anderen Verbrauchern? Wenn ja und die Geräte dieselben sind wie in den Vorjahren, in denen Sie Guthaben bei Ihrer Stromrechnung hatten, kann Ihre Nachzahlung nur durch eine Steigerung der Nutzung (den Mehrverbrauch können Sie anhand der abgerechneten kWh auf Ihrer Abrechnung im Vergleich zum Vorjahr erkennen) oder durch eine Steigerung der Kosten je kWh zustande kommen (das wäre dann ursächlich Sache der RWE). Wenn nein, überprüfen Sie Ihr gesamtes Nutzungsverhalten im Blick auf alle Ihre Elektrogeräte, Stand-by und sonstige Ruheströme etc., ggf. zusammen mit einem kompetenten Energieberater.
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